Talmud – Wenn einer sieht, daß sein Nächster im Fluß untersi…

Talmud Zitate

Zitat von Talmud 347

Wenn einer sieht, daß sein Nächster im Fluß untersinkt oder daß ein Raubtier ihn fortzerrt oder Räuber über ihn herfallen, ist er verpflichtet, ihn zu retten.

Talmud

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