Rudolf von Jhering – Die Bevorzugung eines einzelnen Standes…

Rudolf von Jhering Zitate

Zitat von Rudolf von Jhering 49

Die Bevorzugung eines einzelnen Standes oder einer Berufsklasse ist vom gesellschaftlichen Standpunkt aus nur dann zulässig, wenn sie dem Interesse der Gesamtheit entspricht; dann aber ist sie nicht bloß zulässig, sondern geboten.

Rudolf von Jhering

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