Otto von Bismarck – Der Landtag kann beschließen, wie er wil…

Otto von Bismarck Zitate

Zitat von Otto von Bismarck 301

Der Landtag kann beschließen, wie er will, aber er darf sich die Beratung der Not seiner Mitbürger nicht versagen. Wenn er das tut, verdient er nicht den Namen Volksvertretung.

Otto von Bismarck

Zitate bei anderen Autoren


anderen Autoren