Franz von Holtzendorff – Interessen einzelner Volksteile dür…

Franz von Holtzendorff Zitate

Zitat von Franz von Holtzendorff 14

Interessen einzelner Volksteile dürfen in der Gesetzgebung nicht herrschen, aber sie verdienen Schonung. Nur aus Not, nicht aus Neid, sollen bestehende Interessen verletzt werden.

Franz von Holtzendorff

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