Frank Wisniewski – Die vorsätzliche Vergiftung von Nahrungsm…

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Die vorsätzliche Vergiftung von Nahrungsmitteln zum Zwecke der persönlichen Bereicherung kann mit bis zu einem Jahr Haft geahndet werden, eine möglicherweise mit dieser Straftat einhergehende „Verletzung der Abgabenordnung“ wird mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet.

Frank Wisniewski

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